Mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche
Wie schützen wir Kinder und Jugendliche in unserer Institution bestmöglich vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt? Und wie ist zu verfahren, wenn es doch zu Übergriffen kommen sollte? Um diese Frage ging es kürzlich bei einer Vollversammlung aller Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe, in welcher Vanessa Obländer und Silke Wilhelm das gemeinsam entwickelte Schutzkonzept vorstellten – gemeinsam, da das Ganze unter Einbeziehung sowohl der Mitarbeitenden als auch der Kinder und Jugendlichen entstanden ist.
Von Zahlen, Daten, Fakten und institutionellen Risikofaktoren über den Prozessablauf einer Schutzkonzeptentwicklung bis zum Aufbau und Inhalt des hiesigen Schutzkonzepts selbst: Die anwesenden Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe erhielten einen detaillierten Einblick in die Thematik.
Ob sexuelle Übergriffe, die aus dem unmittelbaren Umfeld des Kindes stammen, körperliche und psychische Gewalt unter Schüler:innen oder auch übergriffiges Verhalten von pädagogischen Fachkräften – dies ist laut Studien Teil der Lebensrealität vieler Kinder und Jugendlicher.
Laut Obländer und Wilhelm gibt es eine Reihe verschiedener Risikofaktoren, welche die Entstehung von körperlicher, psychischer wie sozialer Gewalt in Institutionen begünstigen. So zum Beispiel eine mangelnde Fehlerkultur, unklare Zuständigkeiten, unzulängliche pädagogische Konzepte, fehlende Beteiligungsmöglichkeiten oder auch Überforderung sowie fehlende Handlungssicherheit der Mitarbeitenden. Dies und mehr gilt es im Rahmen einer Schutzkonzeptentwicklung zu überprüfen und entsprechende risikominimierende Maßnahmen zu ergreifen.
Der Leitgedanke dieses Prozesses war es, dass sämtliche Analysen, Entscheidungen und Vereinbarungen gemeinsam mit allen Beteiligten getragen, umgesetzt und gelebt werden. Mitarbeiter:innen konnten sich so bei Vollversammlungen und Teambesprechungen einbringen, und Kinder und Jugendliche hatten im Rahmen von Umfragen die Möglichkeit zur Mitgestaltung. Doch auch wenn das Schutzkonzept nun finalisiert wurde, ist der Prozess nie abgeschlossen: Wiederkehrende Überprüfungs- und Weiterentwicklungsschleifen sind notwendig, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen.